Перевести с на sehr geehrter herr in beantwortung ihrer e-mail vom april teile ich ihnen folgendes mit: 1. möglicher widerruf einer vollmacht die herrn erteilte mit ermächtigung zum bieten sowie verkaufsvollmacht vom februar meine urkunde - ur-nr. -, kann durch erklärung gegenüber dem bevollmächtigten jederzeit widerrufen werden. ab kenntnisnahme des bevollmächtigten (herrn vom widerruf darf herr keine handlungen auf der grundlage dieser vollmacht mehr vornehmen und ist verpflichtet, ihnen die ausfertigungen der vollmacht, die sich in seinem besitz befinden, zurückzugeben. zur sicherung des nachweises der kenntnisnahme des bevollmächtigten vom widerruf der vollmacht ist zu empfehlen, herrn den empfang des widerrufes quittieren zu lassen oder ihm den widerruf mit postzustellungsurkunde zuzusenden. ein notar ist für den wirksamen widerruf einer vollmacht nicht erforderlich. 2. erteilung einer neuen vollmacht die erteilung einer neuen vollmacht unter hinzuziehung eines dolmetschers ist jederzeit möglich. die kosten der vollmacht richten sich danach, was der bevollmächtigte mit der vollmacht alles regeln können soll. 3. kaufvertrag ihrem schreiben konnte ich nicht entnehmen, ob sie auch den kaufvertrag über das objekt in erfurt, straße vom februar meine urkunde - ur-nr. -, aufheben wollen. sie sind als eigentümer des gekauften objektes im grundbuch eingetragen worden. eine kündigung des vertrages ist nicht möglich, nur eine einvernehmliche aufhebung zwischen herrn und ihnen unter mitwirkung eines dolmetschers. sodann müsste das eigentum im grundbuch wieder auf herrn umgeschrieben werden. auch hier richten sich die notar- und grundbuchkosten nach dem wert des zurück zu übertragenden objektes. mit freundlichen grüßen dr. notarin